Geschäftsbedingungen des Treueprogramms 1893 Ambassador
Geschäftsbedingungen ab dem 7. November 2023
1. Mitgliedschaft für das Treueprogramm 1893 Ambassador
1.1 Bei der Mitgliedschaft für das Hurtigruten 1893 Ambassador-Programm handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Hurtigruten Global Sales AS und dem jeweiligen Mitglied („das Mitglied“). Die Mitgliedschaft im Treueprogramm wird durch die Erstellung eines persönlichen Profils und die Erteilung der Zustimmung abgeschlossen. Durch den Abschluss der Mitgliedschaft stimmen Sie einerseits den allgemeinen Datenschutzbestimmungen von Hurtigruten und andererseits den besonderen Bedingungen für die Mitgliedschaft im 1893 Ambassador-Programm zu.
1.2 Die Mitgliedschaft wird jeweils für eine Einzelperson abgeschlossen. Jedes Mitglied erhält seine eigene Mitgliedsnummer. Eine Person darf nicht mehr als ein Mitgliederprofil haben. Die Mitgliedschaft wird unter dem vollständigen Namen des Mitglieds sowie der zugehörigen, vom Mitglied angegebenen E-Mail-Adresse registriert. Die Mitgliedschaft ist nur für Personen ab 18 Jahren verfügbar. Nur natürliche Personen können Mitglieder werden. Die Nutzung der Mitgliedschaft für gewerbliche Zwecke ist nicht zulässig.
1.3 Der Abschluss einer Mitgliedschaft der Stufe 1 im 1893 Ambassador-Programm ist kostenlos. Für eine Mitgliedschaft einer höheren Stufe sowie bestimmte bestehende und zukünftige Vorteile für Mitglieder ist unter Umständen der Kauf von Hurtigruten Produkten oder Dienstleistungen erforderlich und die Vorteile können gegebenenfalls nur für solche Produkte oder Dienstleistungen eingelöst werden.
1.4 Hurtigruten beabsichtigt, die Vorteile für Mitglieder kontinuierlich zu erweitern, und wird regelmäßig neue Vorteile einführen sowie bestehende Vorteile und das Programm insgesamt weiterentwickeln und verändern. Manche Vorteile sind möglicherweise zeitlich begrenzt, andere können nach dem Ermessen von Hurtigruten ohne vorherige Benachrichtigung oder Entschädigung eingestellt werden.
1.5 Sämtliche Ermäßigungen für Seereisen von Hurtigruten, Ausflüge oder sonstige Reisearrangements gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und ausschließlich für zukünftige Buchungen.Bei diesen Buchungen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen von Hurtigruten, beispielsweise in Bezug auf die Stornierung, Zahlung und Änderungen an der Buchung oder am Reiseverlauf. Manche Vorteile an Bord werden vorbehaltlich Verfügbarkeit und betrieblicher Einschränkungen, z. B. aufgrund von lokalen Gesetzen, angeboten. Bei Nichtverfügbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht gesondert in Rechnung gestellt wurden, wird keine Entschädigung in Form einer Erstattung des Gegenwerts in bar, eines Guthabens oder in Form von sonstigen Vorteilen oder Vergütungen gewährt.
1.6 Im Rahmen des 1893 Ambassador-Programms kommen die Mitglieder gegebenenfalls in den Genuss von Rabatten oder Angeboten der Programmpartner von Hurtigruten. Die Bereitstellung von Produkten bzw. die Erbringung von Dienstleistungen durch die Programmpartner erfolgt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Programmpartner. Hurtigruten ist nicht Partei dieser Vereinbarung und übernimmt keinerlei Haftung für die Leistungen dieses Partners, auch nicht für Fehler oder Auslassungen betreffend die bei den Programmpartnern erworbenen Produkte oder Dienstleistungen. Hurtigruten bittet aber darum, dass Mitglieder Hurtigruten darüber informieren, wenn es Probleme mit den Partnerunternehmen gibt.
1.7 Die Mitgliedschaft darf ausschließlich von registrierten Mitgliedern genutzt werden. Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile sind personengebunden und nicht übertragbar. Sofern nicht anders angegeben gelten 1893 Ambassador-Vorteile nur für die Einzelperson, die als Mitglied registriert ist.
1.8 Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden. Die Kündigung erfolgt elektronisch über ein eigens dafür bereitgestelltes Kündigungsformular oder durch Widerruf der unter Abschnitt 1.1 und Abschnitt 2 erwähnten Zustimmung. Für mit der Mitgliedschaft verbundene Vorteile, ganz gleich, ob bereits erworben oder nicht, die durch die Kündigung nicht mehr in Anspruch genommen werden können, wird keine Entschädigung in Form einer Erstattung des Gegenwerts in bar, eines Guthabens oder einer sonstigen Vergütung gewährt. Ehemalige Mitglieder können dem Programm gemäß den geltenden Bedingungen erneut beitreten, die ehemalige Mitgliedschaft im Programm sowie ggf. im Rahmen dieser Mitgliedschaft erfüllte Kriterien oder absolvierte Seereisen, die für einen Stufenaufstieg qualifizieren, werden in so einem Fall aber nicht berücksichtigt und es wird kein Guthaben dafür gewährt. Faktisch bedeutet dies, dass die Mitgliedschaft auf die niedrigste Stufe des Programms zurückgesetzt wird und frühere Vorteile oder Rechte nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
1.9 Hurtigruten behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen jederzeit aus einem beliebigen Grund oder ohne Grund zu genehmigen, abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden. Für mit der Mitgliedschaft verbundene Vorteile, ganz gleich, ob bereits erworben oder nicht, die durch eine Aussetzung oder Beendigung nicht mehr in Anspruch genommen werden können, wird keine Entschädigung in Form einer Erstattung des Gegenwerts in bar, eines Guthabens oder einer sonstigen Vergütung gewährt.
1.10 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen gibt jeder Verstoß gegen die für die Mitgliedschaft geltenden Bedingungen, jeder Missbrauch der Mitgliedschaft sowie jegliches Verbot, mit Hurtigruten zu reisen, Hurtigruten das Recht, die Mitgliedschaft eines Mitglieds umgehend zu beenden. Durch eine Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft können die mit dem Programm verbundenen Vorteile, ganz gleich, ob erworben oder nicht, gegebenenfalls verfallen.
1.11 Mitglieder steigen von Stufe 1 auf Stufe 2 auf, sobald sie die Kriterien für eine Mitgliedschaft der Stufe 2 erfüllen. Derzeit ist dies die Absolvierung einer Seereise an Bord eines der Schiffe von Hurtigruten mit Übernachtung in einer Kabine an mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten. Hurtigruten kann die Kriterien für die Erreichung der verschiedenen Stufen der Mitgliedschaft und die Beibehaltung der Stufen gelegentlich ändern. Nach Absolvierung einer Seereise, die ein Mitglied für den Stufenaufstieg qualifiziert, wird das Mitglied binnen 48 Stunden nach der Ausschiffung automatisch auf Stufe 2 aufgestuft. Mitglieder, die bereits eine Seereise gebucht haben, können Kontakt mit dem Kundenservice von Hurtigruten aufnehmen, um der Buchung ihre Mitgliedsnummer hinzuzufügen. Sollte die Mitgliedsnummer nicht anlässlich der Buchung oder vor der Abreise bekanntgegeben werden, kann das betroffene Mitglied den Aufstieg auf Stufe 2 bis zu sechs Monate nach dem Tag der Ausschiffung von der Seereise einfordern, die für den Stufenaufstieg qualifiziert.
1.12 Hurtigruten ist berechtigt, die Anzahl der verfügbaren Mitgliedschaftsstufen jederzeit nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und/oder die Organisation, den Aufbau sowie die Bezeichnung der Stufen und die mit den einzelnen Stufen verbundenen Vorteile jederzeit abzuändern.
1.13 Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 1.14 können die mit einer Mitgliedschaft der Stufe 1 verbundenen Vorteile und Angebote ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Mitgliedschaft und die mit einer Mitgliedschaft der Stufe 2 verbundenen Vorteile und Angebote ab dem Zeitpunkt des Stufenaufstiegs in Anspruch genommen werden.
1.14 Es ist nicht möglich, rückwirkend Anspruch auf mit der Mitgliedschaft verbundene Vorteile oder Angebote zu erheben, die einem Mitglied zu einem bestimmten Zeitpunkt zugestanden wären, aber nicht in Anspruch genommen wurden (ganz gleich, ob die Seereise bereits stattgefunden hat oder nicht). Mit einer Buchung bei Hurtigruten verbundene Vorteile oder Angebote (einschließlich Ermäßigungen für Seereisen und Ausflüge oder Annehmlichkeiten und Vorteile an Bord) können nur in Anspruch genommen werden, wenn Hurtigruten anlässlich der Buchung über die Mitgliedschaft informiert wird, wobei die Bedingungen der jeweiligen Mitgliedschaftsstufe zum Zeitpunkt der Buchung gelten (ganz gleich, ob die Seereise bereits stattgefunden hat oder nicht).
2. Datenschutz
Voraussetzung für den Abschluss der Mitgliedschaft ist die Zustimmung zur elektronischen und postalischen Zusendung von Marketingmaterial sowie die Angabe des Namen, der Postanschrift, der E-Mail-Adresse und anderer zwingend erforderlicher personenbezogener Daten anlässlich der Registrierung. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Hurtigruten personenbezogene Daten erfasst und für die Pflege seiner Mitgliederdatenbank sowie für Kommunikationszwecke verwendet. Hurtigruten gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Damit Hurtigruten Werbemittel und Informationen an seine Mitglieder versenden kann, teilt Hurtigruten Kundendaten mit Mailing-Dienstleistern. Diesen Unternehmen ist es nicht gestattet, diese personenbezogenen Daten an andere weiterzugeben.
2.1 Hurtigruten ist der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten der Mitglieder. Die Datenschutzrichtlinie erläutert, wie Hurtigruten Daten erfasst, verwendet und präsentiert.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
2.2 Wir nutzen Netzwerke wie Google, Facebook, Instagram und Twitter für Werbezwecke. Ihre Kontaktdaten und andere relevante, Sie betreffende Daten, die wir erfasst haben, können diesen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Wir nutzen diese Dienstleister, um Ihnen exklusive, maßgeschneiderte und relevante Werbung, Angebote und Empfehlungen anzuzeigen sowie Analysen durchzuführen und unsere Dienstleistungen weiterzuentwickeln.
2.3 Durch ihre Anmeldung erklären sich Mitglieder damit einverstanden, regelmäßig Informationen zu ihrem aktuellen Mitgliedschaftsstatus, neue Programmangebote, Mitgliedervorteile und Angebote von Hurtigruten und unseren Partnerunternehmen zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit zurückgezogen werden, was aber die Beendigung der Mitgliedschaft im 1893 Ambassador-Programm zur Folge hat.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.1 Die Gewährung der Mitgliedschaft im 1893 Ambassador-Programm sowie der damit verbundenen Vorteile liegt im alleinigen Ermessen von Hurtigruten Global Sales AS und wir behalten uns das Recht vor, das Programm oder Teile davon jederzeit abzuändern oder einzustellen.
3.2 Hurtigruten behält sich außerdem das Recht vor, die bestehenden Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Geschäftsbedingungen werden auf der Website von Hurtigruten veröffentlicht und gelegentlich überarbeitet. Wenn Mitglieder die überarbeitete Version der Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchten, haben sie die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft zu beenden. Die Teilnahme eines Mitglieds am Programm (wozu u. a. der Zugriff auf oder die Inanspruchnahme von mit dem Programm verbundenen Vorteilen zählt) infolge der Veröffentlichung einer überarbeiteten Version der Geschäftsbedingungen kommt einer Annahme der Änderungen gleich.
3.3 Hurtigruten ist berechtigt, die Mitgliedschaft oder ein Duplikat der Mitgliedschaft an ein anderes Unternehmen der Hurtigruten Group oder ein ehemaliges Unternehmen der Gruppe, das infolge eines gravierenden Ereignisses aus der Gruppe ausgegliedert, übergeben oder an der Börse notiert wurde, zu übertragen (wobei die mit der Mitgliedschaft oder dem Duplikat der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung jeweils mit übertragen werden), sofern das übernehmende Unternehmen weiterhin eine Marke von Hurtigruten wie z. B. Hurtigruten Expeditions oder Hurtigruten – das Original vertreibt (wie diese Marken mitunter genannt werden). Dies könnte zum Beispiel im Rahmen einer Umstrukturierung passieren und dazu führen, dass die Marken eigene, unterschiedliche Treueprogramme für die duplizierten Mitgliedschaften entwickeln. Gemäß den Bedingungen dieser Treueprogramme können manche Vorteile gegebenenfalls im Rahmen des jeweils anderen Treueprogramms eingelöst werden; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der jeweiligen Marke.
3.4 Hurtigruten haftet nicht für personenbezogene Daten, die das Mitglied Dritten gegenüber offenlegt oder diesen zur Verfügung stellt. Dies gilt auch für Partner von Hurtigruten, die Mitgliedern im Rahmen dieses Programms direkt Produkte und Dienstleistungen anbieten.
3.5 Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, die eigenen Anmeldedaten (wie Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, solche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Alle Transaktionen, die unter Verwendung der Anmeldedaten des Mitglieds stattfinden, werden als vom Mitglied genehmigt betrachtet. Hurtigruten übernimmt keine Verantwortung für Transaktionen, die im Rahmen eines missbräuchlichen oder unbefugten Zugriffs auf die Anmeldedaten des Mitglieds erfolgen. Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen Missbrauchs muss sich das Mitglied selbst schnellstmöglich an Hurtigruten wenden, um einen Missbrauch zu stoppen oder zu verhindern.
3.6 Etwaige Fragen zum 1893 Ambassador-Programm richten Sie bitte per E-Mail an [email protected].
3.7 Hurtigruten stellt das 1893 Ambassador-Programm in der vorliegenden Form und zusammen mit unternehmensfremden Programmpartnern zur Verfügung, die im Wege einer direkten Vertragsbeziehung mit den Mitgliedern ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Soweit gemäß den geltenden Gesetzen zulässig, schließen wir Gewährleistungen jeglicher Art, ganz gleich, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich aber nicht beschränkt auf eine Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Designs, der Richtigkeit, Brauchbarkeit, Angemessenheit, Tauglichkeit, Leistungsfähigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit dieser Produkte oder Dienstleistungen ausdrücklich aus.
3.8 Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zielt auf die Schaffung oder Begründung einer Agenturbeziehung, Partnerbeziehung oder Joint Venture-Beziehung irgendwelcher Art zwischen Hurtigruten Global Sales AS (oder einem anderen Unternehmen der Hurtigruten Group) und den Programmpartnern ab, und die Bestimmungen können auch nicht dahingehend ausgelegt werden.
3.9 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige daraus entstehende oder mit den Geschäftsbedingungen bzw. ihrem Gegenstand verbundene Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche unterliegen norwegischem Recht und sind nach diesem Recht auszulegen. Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oslo (Norwegisch: Oslo Tingrett) fallen.
Geschäftsbedingungen bis zum 6. November 2023
1. Mitgliedschaft für das Treueprogramm 1893 Ambassador
1.1 Die Mitgliedschaft im Hurtigruten 1893 Ambassador Programm ist eine Vereinbarung zwischen Hurtigruten Global Sales AS und dem jeweiligen Mitglied („das Mitglied“). Die Mitgliedschaft im Treueprogramm wird durch Anlegung eines Profils und Erteilung der Einwilligung begründet. Die Einwilligung umfasst die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hurtigruten sowie die Sonderbedingungen für die Mitgliedschaft im 1893 Ambassador Programm.
Die Mitgliedschaft ist individualisiert. Nur registrierte Mitglieder sind berechtigt, die Mitgliedschaft zu nutzen. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre.
1.2 Jedes Mitglied erhält seine eigene persönliche Mitgliedsnummer. Nur natürliche Personen können Mitglieder werden. Eine Person darf nicht mehr als ein Mitgliederprofil haben. Die Mitgliedschaft wird auf den vollständigen Namen des Mitglieds und unter der vom Mitglied angegebenen E-Mail-Adresse registriert. Die Nutzung der Mitgliedschaft für gewerbliche Zwecke ist nicht zulässig.
1.3 Die Anmeldung für das 1893 Ambassador Programm ist nicht mit Kosten verbunden. Für bestimmte bestehende und zukünftige Mitgliedervorteile ist unter Umständen der Kauf von Hurtigruten Produkten oder Dienstleistungen erforderlich oder die Vorteile können nur für solche Käufe eingelöst werden.
1.4 Hurtigruten ist bestrebt, den Umfang der Mitgliedervorteile kontinuierlich zu erweitern und wird regelmäßig neue Vorteile einführen sowie bestehende Vorteile weiterentwickeln und verändern. Einige Vorteile werden auch zeitlich begrenzt sein und andere können aus verschiedenen Gründen eingestellt werden.
Eine Zusammenfassung der für Mitglieder verfügbaren Vorteile und Angebote mit den entsprechenden Bedingungen finden Sie hier.
1.5 Im Rahmen des 1893 Ambassador Programms können die Mitglieder Rabatte und Angebote von den Partnerunternehmen von Hurtigruten erhalten. Hurtigruten haftet nicht für Fehler oder Auslassungen bei den von unseren Partnern erworbenen Produkten oder Dienstleistungen. Hurtigruten bittet aber darum, dass Mitglieder Hurtigruten darüber informieren, wenn es Probleme mit den Partnerunternehmen gibt.
1.6 Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile sind nicht übertragbar. 1893 Ambassador Vorteile gelten nur für die als Mitglied registrierte Person, es sei denn, dies ist anders angegeben.
1.7 Als Mitglied können Sie sich jederzeit dazu entscheiden, Ihre Mitgliedschaft zu beenden. Diese Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt über ein separates Abmeldeformular.
1.8 Hurtigruten behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen jederzeit aus einem beliebigen Grund oder ohne Grund zu genehmigen, abzulehnen oder zu annullieren.
1.9 Jeder Verstoß gegen diese für die Mitgliedschaft geltenden Geschäftsbedingungen oder ein Missbrauch der Mitgliedschaft berechtigt Hurtigruten, die Mitgliedschaft des Mitglieds mit sofortiger Wirkung zu beenden.
2. Datenschutz
Die Mitgliedschaft kann nur eingegangen werden, wenn die Einwilligung für elektronisches Marketing erteilt wird, und erfordert zum Zeitpunkt der Anmeldung die Angabe von Name, Adresse und anderen obligatorischen personenbezogenen Daten. Das Mitglied akzeptiert, dass Hurtigruten personenbezogene Daten erfasst und diese zur Verwaltung der eigenen Mitgliederdatenbank und zu Kommunikationszwecken verwendet. Hurtigruten gibt grundsätzlich keine Daten an Dritte weiter. Damit Hurtigruten Werbemittel und Informationen an seine Mitglieder versenden kann, teilt Hurtigruten Kundendaten mit Mailing-Dienstleistern. Diesen Unternehmen ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten an andere weiterzugeben.
2.1 Hurtigruten ist der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten der Mitglieder. Die Datenschutzerklärung erläutert, wie Hurtigruten Daten erfasst, verwendet und präsentiert.
Weitere Informationen dazu, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, finden Sie in der Datenschutzerklärung.
2.2 Wir nutzen Netzwerke wie Google, Facebook, Instagram und Twitter für Werbezwecke. Ihre Kontaktdaten und andere relevante Daten, die wir von Ihnen erfasst haben, können diesen Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Wir nutzen diese Dienstleister, um Ihnen exklusive, maßgeschneiderte und relevante Werbung, Angebote und Empfehlungen anzuzeigen sowie Analysen durchzuführen und unsere Dienstleistungen weiterzuentwickeln.
2.3 Mit der Anmeldung erklären sich die Mitglieder damit einverstanden, regelmäßig Informationen über ihren aktuellen Mitgliedschaftsstatus, neue Programmangebote, Mitgliedervorteile und Angebote von Hurtigruten und unseren Partnerunternehmen zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden, doch wird dadurch die Mitgliedschaft im 1893 Ambassador Programm beendet.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.1 Hurtigruten behält sich das Recht vor, das Programm oder Teile davon jederzeit zu ändern oder zu beenden.
3.2 Hurtigruten behält sich außerdem das Recht vor, die bestehenden Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Geschäftsbedingungen werden auf der Website von Hurtigruten angezeigt. Im Falle von wesentlichen Änderungen werden die Mitglieder informiert. Wenn das Mitglied die Änderungen nicht akzeptieren möchte, kann sich das Mitglied vom Programm abmelden.
3.3 Hurtigruten hat das Recht, die Mitgliedschaft mitsamt den verbundenen Rechten und Verpflichtungen an ein anderes Unternehmen der Hurtigruten Gruppe zu übertragen. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen einer Umstrukturierung passieren.
3.4 Hurtigruten ist nicht für personenbezogene Daten verantwortlich, die das Mitglied selbst mit Dritten teilt oder diesen zur Verfügung stellt.
3.5 Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, die eigenen Anmeldedaten (wie Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, solche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Alle Transaktionen, die unter Verwendung der Anmeldedaten des Mitglieds durchgeführt werden, gelten als vom Mitglied genehmigt. Hurtigruten übernimmt keine Verantwortung für Transaktionen, die im Rahmen eines missbräuchlichen oder unbefugten Zugriffs auf die Anmeldedaten des Mitglieds erfolgen. Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen Missbrauchs muss sich das Mitglied selbst schnellstmöglich an Hurtigruten wenden, um einen Missbrauch zu stoppen oder zu verhindern.
3.6 Alle Fragen bezüglich des 1893 Ambassador Programms richten Sie bitte per E-Mail an [email protected].